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Rechtsformen
Firmenname
Der Firmenname kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss aber den Tatsachen entsprechen und darf zu keiner Täuschung Anlass geben. Zudem muss er um den Zusatz “AG” ergänzt werden.
Zweck
Sie müssen mit Ihren eigenen Worten einen zutreffenden Zweck für Ihre Aktiengesellschaft definieren, bevor Sie diese gründen.
Domizil
Legen Sie vor der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft fest, wo sich der Sitz und somit das Domizil Ihrer Firma befinden soll.
Gesellschafter
Entscheiden Sie, welche Personen an der Aktiengesellschaft beteiligt sein sollen und wer die Zeichnungsberechtigung erhält.
Stammkapital
Das Stammkapital muss bei der Aktiengesellschaft mindestens CHF 100’000 betragen, wovon mindestens CHF 50’000 als Bareinlage liberiert werden müssen.
Verwaltungsrat
Bestimmen Sie den Verwaltungsrat für Ihre GmbH. Sofern es bei Ihrer Aktiengesellschaft mehrere Verwaltungsräte geben soll, muss zusätzlich ein Verwaltungsratspräsident festgelegt werden.
Mehrwertsteuer
Die Aktiengesellschaft ist dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn der voraussichtliche Umsatz CHF 100’000 übersteigt.
Pensionskassengelder
Der Vorbezug von Pensionskassengeldern ist sowohl bei der Gründung einer GmbH als auch einer Aktiengesellschaft (AG) nicht möglich.
Werbematerialien
Erstellen Sie Ihr Firmenlogo, die Visitenkarten und das Briefpapier.
Gründen
Nachdem Sie alles notwendige erledigt haben, sind Sie bereit, Ihre eigene Aktiengesellschaft zu gründen.