Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern

In der Bundesstadt Bern zeichnet sich die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung aus. Die Stadt bietet dank zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ist beim Handelsregister Bern schnell und einfach möglich. Zudem profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern kann von Vorteil sein. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Bern mit seiner hohen Lebensqualität und seinem kulturellen Erbe ist ein anregendes Umfeld für die Gründung und das Wachstum einer Aktiengesellschaft (AG).

Prozess

Eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern gründen: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft (AG) ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Gründung der Aktiengesellschaft (AG) in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihre Aktiengesellschaft (AG) ist nun einsatzbereit und kann ihre Tätigkeit ausüben.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Gründung einer Aktiengesellschaft: Vorteile

Bern, die Hauptstadt der Schweiz, bietet ein stabiles und günstiges Umfeld für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Die Stadt ist das administrative Herz des Landes und profitiert von einer ausgezeichneten Infrastruktur und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen. Die Bürokratie ist effizient und die Registrierungsverfahren sind zügig, was Unternehmern eine reibungslose Unternehmensgründung ermöglicht. Bern ist Sitz zahlreicher staatlicher und internationaler Institutionen, die ein Umfeld schaffen, das für Start-ups zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung und Zusammenarbeit bietet.

Gründung einer Aktiengesellschaft: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Bern ist mit gewissen Nachteilen verbunden, darunter hohe Kosten für Geschäfts- und Betriebsräume aufgrund der zentralen Lage der Stadt. Der Wettbewerb kann intensiv sein, insbesondere im Dienstleistungssektor und in der öffentlichen Verwaltung. Der fehlende rechtliche Schutz des persönlichen Vermögens des Eigentümers stellt ein erhebliches Risiko dar, da das persönliche Vermögen im Falle von Schulden oder Konkurs beschlagnahmt werden kann. Darüber hinaus können die bürokratischen Verfahren, obwohl sie effizient sind, von Neulingen als kompliziert empfunden werden.

Was muss ich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern beachten?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages in seinem eigenen Unternehmen beschäftigt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz ist eine der strategisch wichtigsten Entscheidungen für Unternehmer und Investoren. Dieser detaillierte Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Gründung und Führung einer AG in der Schweiz und deckt alle erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und operativen Aspekte ab.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) hat zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Beschränkte Haftung: Die Gesellschafter haften nur mit dem von ihnen gezeichneten Kapital.
  • Reputation: Eine AG genießt auf dem internationalen Markt eine hohe Glaubwürdigkeit und Vertrauen.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Ausgabe verschiedener Aktienklassen.
  • Attraktivität für Investoren: Leichte Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Aktien.

Voraussetzungen für die Gründung einer AG

Aktienkapital

Das Mindestaktienkapital für die Gründung einer AG beträgt CHF 100'000, wovon mindestens 20% (aber nicht weniger als CHF 50'000) zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt sein müssen.

Aktionäre und Gesellschaftsorgane

Eine AG muss mindestens einen Aktionär haben. Zu den erforderlichen Gesellschaftsorganen gehören:

  • Generalversammlung: Das oberste Organ der Gesellschaft.
  • Verwaltungsrat: Verantwortlich für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Revisionsstelle: Erforderlich, wenn die Gesellschaft bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreitet.

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