Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug: Der Weg zum eigenen Unternehmen.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug

Der Kanton Zug ist bekannt für seine günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen und seine hohe Lebensqualität und damit ein idealer Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG). Das Zuger Handelsregister ermöglicht einen effizienten Eintragungsprozess für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Region verfügt über eine solide wirtschaftliche Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Handel und IT. Zug ist Sitz vieler internationaler Unternehmen, die ein solides Netzwerk und zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten bieten. Die zentrale Lage und die gut ausgebauten Verkehrswege erhöhen die Attraktivität des Kantons. Zudem gibt es in Zug zahlreiche Co-Working-Spaces und Start-up-Zentren, die neue Unternehmen unterstützen.

Gründungsprozess

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug: So geht's!

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Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot

Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.

Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein

Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.

Kontaktaufnahme

Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

Überprüfung der Dokumente

Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.

Beglaubigung der Unterschrift

An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Eintragung in das Handelsregister

Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

Ausgelassen feiern

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.

Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.

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Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug ist mit Nachteilen verbunden, wie z. B. hohen Lebenshaltungs- und Mietkosten, die für Start-ups eine erhebliche Belastung darstellen können. Die Bürokratie und die Steuervorschriften können komplex sein und Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen. Der Wettbewerb im Finanz- und Dienstleistungssektor ist intensiv, was es für kleine Unternehmen schwierig macht, sich einen Namen zu machen. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit eines Kontaktnetzes für den Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten ein Hindernis für neue Unternehmer darstellen.

Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Zug bietet steuerliche Vorteile und eine starke Wirtschaftsgemeinschaft. Die Region mit hervorragender Infrastruktur und Verkehrsanbindung ist ideal für Handel und Finanzdienstleistungen, angezogen von einer hohen Lebensqualität und einem unternehmensfreundlichen Umfeld.

Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Zug eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.

Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.

Anzahl der Mitglieder

Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.

Auditing

Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.

Mehrwertsteuer

Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Was Sie über die AG wissen müssen!

Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.

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