Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Luzern bietet aufgrund der malerischen Lage am Vierwaldstättersee und der dynamischen Wirtschaft im Tourismus- und Dienstleistungssektor zahlreiche Vorteile. Besonders günstig ist Luzern für Tätigkeiten in den Bereichen Gastronomie, Eventmanagement und Gesundheitswesen. Das Luzerner Handelsregister unterstützt die Unternehmer mit einem effizienten Eintragungsverfahren. Die Stadt ist ein wichtiger Knotenpunkt für nationale und internationale Kommunikationswege und erleichtert den Zugang zu Geschäftspartnern und Kunden. Die Nähe zur Hochschule Luzern bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Vernetzung. Luzern ist auch ein wichtiges kulturelles Zentrum mit zahlreichen Festivals, Museen und Theatern und schafft ein lebendiges und anregendes Umfeld für Start-ups. Die hohe Lebensqualität, die herrlichen Landschaften und die ausgezeichnete Infrastruktur machen Luzern zu einem idealen Standort für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Luzern kann mit Nachteilen verbunden sein, wie z. B. den hohen Lebenshaltungs- und Mietkosten, die neue Unternehmen stark belasten können. Die Bürokratie im Zusammenhang mit der Registrierung und den Genehmigungen kann komplex und zeitaufwendig sein. Der Wettbewerb im Tourismussektor ist groß, was es für neue Unternehmen schwierig machen kann, Marktanteile zu gewinnen. Darüber hinaus können die begrenzten Ressourcen für das Marketing und die Notwendigkeit erheblicher Anfangsinvestitionen ein Hindernis für kleine Unternehmen darstellen.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
Wenn Sie eine Aktiengesellschaft (AG) in Luzern gründen, profitieren Sie von einer malerischen Umgebung und einer lebendigen Tourismuswirtschaft. Die Stadt bietet eine hervorragende Infrastruktur, starke unternehmerische Unterstützung und Vernetzungsmöglichkeiten dank der Nähe zur Hochschule Luzern.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Luzern gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.
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