Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: Der Weg zum eigenen Unternehmen.
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern
In der Bundesstadt Bern wird die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) durch stabile politische Verhältnisse und eine gut organisierte Verwaltung erleichtert. Die Stadt bietet dank der Präsenz zahlreicher Bundesämter und internationaler Organisationen ein hervorragendes Umfeld für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor. Die Eintragung einer Aktiengesellschaft (AG) ist beim Handelsregister Bern schnell und einfach möglich. Zudem können Unternehmerinnen und Unternehmer von einem starken Netzwerk innerhalb der Region profitieren. Die Nähe zu wichtigen Entscheidungsträgern ist ein weiterer Vorteil. Lokale Netzwerke und Gründerzentren wie der Impact Hub Bern bieten Unterstützung und Beratung für Start-ups. Zudem finden in der Stadt zahlreiche internationale Veranstaltungen und Konferenzen statt, die zusätzliche Networking-Möglichkeiten bieten. Mit seiner hohen Lebensqualität und seinem reichen kulturellen Erbe bietet Bern ein inspirierendes Umfeld für die Gründung und Entwicklung einer Aktiengesellschaft (AG).
Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) im Kanton Bern: So geht's!
Berechnen Sie ein unverbindliches Angebot
Geben Sie Ihr Gründungsvorhaben bequem online ein und profitieren Sie von der Kostenbeteiligung unserer Partner. In nur wenigen Schritten können Sie Ihr individuelles Gründungspaket zusammenstellen.
Geben Sie die Daten der Aktiengesellschaft ein
Nachdem Sie das unverbindliche Angebot berechnet haben, geben Sie Ihre Firmendaten ein. Sie können nun die Firmengründung in Auftrag geben.
Kontaktaufnahme
Unsere Anwälte werden Sie innerhalb der Frist (oft weniger als 24 Stunden) kontaktieren. Sie erhalten alle Gründungsunterlagen, besprechen alle Unklarheiten und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.
Überprüfung der Dokumente
Sie können alle Gründungsunterlagen bequem von zu Hause aus einsehen, ausdrucken und unterschreiben.
Beglaubigung der Unterschrift
An dieser Stelle ist es notwendig, die Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z. B. von der örtlichen Behörde). Damit wird bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.
Eintragung in das Handelsregister
Wir reichen alle Gründungsunterlagen beim Handelsregister ein und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen erfolgreich im Handelsregister eingetragen wird. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Veröffentlichung auf ein Handelskonto überwiesen und steht Ihrem Unternehmen zur Verfügung.
Ausgelassen feiern
Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens. Ihr Unternehmen ist nun betriebsbereit und kann arbeiten.
Definition einer Aktiengesellschaft in der Schweiz
Wir sind davon überzeugt, dass eine persönliche Beratung der Schlüssel ist, um die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen unserer Kunden besser zu verstehen und massgeschneiderte Lösungen anzubieten.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Vorteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Bern kann aufgrund von Bürokratie und strengen Vorschriften kompliziert sein. Die Betriebskosten, einschließlich Miete und Arbeit, können hoch sein und kleine Unternehmen belasten. Der Wettbewerb im Dienstleistungs- und Handelssektor kann intensiv sein, was es neuen Unternehmen schwer macht, sich zu etablieren. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit eines guten Kontaktnetzes für den Zugang zu Finanzmitteln und Unterstützung eine Herausforderung für Jungunternehmer darstellen.
Eine Aktiengesellschaft gründen: Nachteile
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Bern bietet dank der zentralen Lage der Stadt Zugang zu einem grossen Kundenstamm. Bern ist das politische Zentrum der Schweiz und bietet eine diversifizierte Wirtschaft, eine hohe Lebensqualität und eine starke Unterstützung für kleine Unternehmen.
Was muss ich beachten, wenn ich im Kanton Bern eine Aktiengesellschaft (AG) gründen will?
Für die Gründung einer AG ist ein Mindestaktienkapital von 100'000 CHF erforderlich, wovon mindestens 50'000 CHF einbezahlt sein müssen.
Info: Der Gründer einer AG oder einer GmbH kann keine Pensionskassengelder beziehen, da er aufgrund eines Arbeitsvertrages bei seiner Firma angestellt ist. Er gilt also nicht als Selbständigerwerbender im Sinne des AHV-Rechts.
Die AG benötigt mindestens einen Aktionär und einen Geschäftsführer, wobei es sich um dieselbe Person handeln kann. Ein Geschäftsführer mit Zeichnungsberechtigung muss ebenfalls in der Schweiz ansässig sein.
Die Prüfung ist für 10 oder mehr Beschäftigte obligatorisch. Gemäss Art. 727 OR unterliegt eine AG der ordentlichen Revision, wenn sie zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: Bilanzsumme: CHF 20 Millionen - Umsatz: CHF 40 Millionen - Vollzeitbeschäftigte: 250.
Ihre AG ist nur dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihr Umsatz 100'000 CHF übersteigt. Es ist aber auch möglich, freiwillig einen geringeren Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Was Sie über die AG wissen müssen!
Eine Gründung ist der entscheidende Schritt, um ein neues Unternehmen ins Leben zu rufen. Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen, damit die Gründung erfolgreich verläuft. Die Gründung erfordert eine gründliche Planung, insbesondere was die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Gründung betrifft. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gründung ist essenziell, um mögliche Schwierigkeiten während der Gründung zu vermeiden. Die Gründung sollte gut durchdacht sein, da eine solide Gründung die Basis für den späteren Erfolg darstellt. Alle rechtlichen Schritte der Gründung müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Gründung auch rechtlich Bestand hat. Wenn alle Anforderungen der Gründung erfüllt sind, kann die Gründung offiziell abgeschlossen werden. So ist die Gründung ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und Sorgfalt durchgeführt werden muss, um die Ziele der Gründung zu erreichen.
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